Aktuelles der Ausgleichskasse Basel-Stadt
Erhöhung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge

Mit der 4. Teilrevision des Gesetzes über die Arbeitslosenversicherung (AVIG) werden die ordentlichen Arbeitslosenversicherungsbeiträge per 1. Januar 2011 um 0,2 Lohnprozente auf 2,2 Prozent erhöht. Auf den gleichen Zeitpunkt wird ein Solidaritätsbeitrag von 1 Prozent für die Lohnbestandteile zwischen dem maximalen versicherten Verdienst (CHF 126'000.00) und dem zweieinhalbfachen davon
(CHF 315'000.00) eingeführt.

Basel, 20.10.2010

Nachrichtenliste

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