Aktuelles der Ausgleichskasse Basel-Stadt
Selbständigerwerbende: Zinsabzug 2011 auf dem investierten Eigenkapital

Der vom Einkommen abzuziehende Zins des im Betrieb investierten Eigenkapitals von Selbständigerwerbenden beträgt für das Jahr 2011 unverändert 2 %.

Der Zins entspricht nach Art. 18 Abs. 2 AHVV „der jährlichen Durchschnittsrendite der Anleihen in Schweizer Franken der nicht öffentlichen inländischen Schuldner gemäss Statistik der Schweizeri-schen Nationalbank". Konkret sind massgebend die in Tabelle E4 des Statistischen Monatshefts 1/2012 ausgewiesenen Renditen von CHF-Anleihen verschiedener Schuldnerkategorien mit einer Laufzeit von 8 Jahren der drei Rubriken „Pfandbriefinstitute", „Geschäftsbanken" sowie „Industrie und Handel". Dieser Durchschnitt beläuft sich auf 1,87%. Nach der Rundungsregel von Art. 18 Abs. 2 AHVV wird der massgebende Zinssatz auf das nächste halbe Prozent auf- oder abgerundet, womit für das Jahr 2011 ein Zinssatz von 2,0% resultiert.

Basel, 24.01.2012

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