Erwerbsersatzordnung (EO)
Grundsätzliches
Das Bundesgesetz über die Erwerbsersatzordnung (EO) für Dienstleistende in der Armee und im Zivilschutz stammt vom 25. September 1952. Diese Ordnung ist eng mit der AHV verbunden.
Die Finanzierung wird durch die bei der AHV beitragspflichtigen Personen und den Arbeitgebenden sichergestellt. Die Beiträge werden paritätisch erhoben. Die öffentliche Hand richtet keinerlei Subventionen an die EO aus. Die EO bezweckt mittels Taggeldern den Verdienstausfall teilweise auszugleichen.
Die Ausgleichskassen richten aufgrund der eingereichten EO-Anmeldungen (Militärdienst, Zivilschutz, Ersatzdienst, J+S) die Erwerbsausfallentschädigungen aus. Zuständig ist jeweils die Ausgleichskasse des letzten Arbeitgebers. Die EO-Entschädigungen werden in der Regel dem Arbeitgeber ausgerichtet.
Ansatzerhöhung per 1. Januar 2009
Die Höchstentschädigung beträgt ab 1. Januar 2009 Fr. 245.00 pro Tag, Fr. 196.00 für Personen ohne Kinder.
Rekruten erhalten ab 1. Januar 2009 statt Fr. 54.00 nun Fr. 62.00 pro Tag.
Antworten auf häufig gestellte Fragen/Beratung finden Sie hier.
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6.01 - Erwerbsausfallentschädigungen |
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318.743d - Anmeldung zum Bezug von Betreuungsgutschriften in der EO |
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Ergänzungsblatt mehrere Arbeitgebende zur EO
Dieses Ergänzungsblatt kann bei Vorliegen mehrerer Arbeitsverhältnisse zur Deklaration der weiteren Einkommensquellen verwendet werden. Es muss zusammen mit der Originalanmeldung eingereicht werden. |