Mutterschaftsentschädigung
Seit 2005 haben Frauen Anspruch auf einen 14-wöchigen Mutterschaftsurlaub nach dem Obligationenrecht sowie auf eine Mutterschaftsentschädigung nach dem Erwerbsersatzgesetz.
Während 14 Wochen erhalten sie 80 Prozent des durchschnittlichen Erwerbseinkommens vor der Geburt, maximal CHF 196.00 pro Tag.
Weitere Informationen
Weitere Informationen finden Sie im beigelegten Merkblatt sowie in den folgenden Dokumenten.
- Antwort auf häufig gestellte Fragen und Beratung
- Tabellen zur Ermittlung der EO-Tagesentschädigungen (gültig ab 1.1.2009) / Mutterschaft ab Seite 17
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6.02 - Mutterschaftsentschädigung |
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318.750 - Anmeldung für eine Mutterschaftsentschädigung |
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318.752 - Arbeitgeberbescheinigung |
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318.751 - Ergänzungsblatt zur Anmeldung für eine Mutterschaftsentschädigung |
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